Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeitsvermittlung

§1 Geltungsbereich

  1. Für alle Vertragsverhältnisse von STIX EXPERTS GmbH mit dem Kunden, soweit sich diese auf die Vermittlung von Arbeitnehmern beziehen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der jeweils geltenden Fassung.
  2. Diese AGB ergänzen den allenfalls abgeschlossenen Vermittlungsvertrag und sie gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind auf das Vertragsverhältnis nicht anwendbar.
  4. Abweichungen von diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzungen des Vermittlungsvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  5. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vermittlungsvertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden sollten, hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen der AGB oder des Vermittlungsvertrages. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine durchsetzbare und wirksame Bestimmung zu ersetzen welche ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und STIX EXPERTS GmbH kommt mit Unterzeichnung des schriftlichen Auftrages zur Personalsuche und -auswahl, jedenfalls aber mit der Einstellung oder dem Arbeitsbeginn des ersten von STIX EXPERTS GmbH vorgeschlagenen Kandidaten (m/w) zustande -wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.

§3 Leistungen

  1. STIX EXPERTS GmbH berät den Kunden bei der Suche und Auswahl von Personal und erbringt Leistungen der Arbeitsvermittlung auf Grundlage des Arbeitsmarktförderungsgesetzes und der Gewerbeordnung sowie nach Maßgabe der vom Kunden vorgegebenen Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile.
  2. Nach Absprache mit dem Kunden schaltet STIX EXPERTS GmbH Stellenanzeigen auf der eigenen Website sowie auf Jobportalen und in sonstigen Medien.
  3. Auf Wunsch des Kunden führt STIX EXPERTS GmbH weiters Background Checks, Fachtests, Assessment Centers und ähnliche Untersuchungen durch
  4. Die externen Kosten für Sonderleistungen gemäß § 3 Absatz (2) und (3) werden nach Anfall an den Kunden verrechnet. Dies gilt unabhängig davon ob die ausgeschriebene Stelle letztlich besetzt werden kann. Gleiches gilt für Kosten, die Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen entstehen.

§4 Informationen des Kunden

  1. Der Kunde sorgt dafür, dass STIX EXPERTS GmbH alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen (zB jeweils aktuelle Stellenbeschreibungen, vorgeschlagenes Entgelt, etc.) erhält und informiert ihn über alle diesbezüglichen Änderungen sowie sonstigen Umstände welche für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
  2. Hat sich ein Kandidat, der von STIX EXPERTS GmbH vorgeschlagen wird, bereits unabhängig vom erteilten Vermittlungsauftrag beim Kunden beworben, so hat der Kunde STIX EXPERTS GmbH unverzüglich zu verständigen. STIX EXPERTS GmbH wird diesfalls keine weiteren Leistungen hinsichtlich dieses Kandidaten mehr erbringen.
    Falls STIX EXPERTS GmbH auf Wunsch des Kunden hinsichtlich dieses Kandidaten weitere Leistungen erbringt – oder falls die Verständigung von der Direktbewerbung unterblieben ist – steht STIX EXPERTS GmbH hinsichtlich dieses Kandidaten der vereinbarte Honoraranspruch zu.

§5 Honorar

  1. Sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, bezahlt der Kunde für die Leistungen von STIX EXPERTS GmbH ein Honorar in Höhe des vereinbarten Prozentsatzes des Jahresbruttoentgelts des jeweiligen Kandidaten.
  2. Unter Jahresbruttoentgelt sind neben dem vereinbarten oder allenfalls höheren tatsächlich gewährten jährlichen Bruttolohn- bzw. -gehalt auch allfällige Sachbezüge und in Aussicht gestellte variable Anteile, wie zB Bonus- oder Prämienberechtigungen, zu verstehen.
  3. Das Honorar (unter Anrechnung allenfalls geleisteter Teilzahlungen) wird bei Zustandekommen eines Dienst-, Werk-, Konsulenten- oder sonstigen Vertragsverhältnisses mit dem von STIX EXPERTS GmbH präsentierten Kandidaten fällig, spätestens aber mit dem ersten Tag der Tätigkeit des Kandidaten beim Kunden bzw. einem der in § 5 Absatz (4) genannten Dritten.
  4. Das Honorar wird auch dann fällig, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Kandidaten nicht vom Kunden sondern von einem mit diesem verbundenen oder sonstwie in dessen Einflussbereich stehenden oder diesem zuzurechnenden Dritten (z.B. Konzernunternehmen, Dritter, welcher Daten des Kandidaten vom Kunden erhalten hat, etc.) abgeschlossen wird oder wenn der Kandidat aus sonstigen Gründen (zB im Wege der Arbeitskräfteüberlassung) im Unternehmen des Kunden oder eines dem Kunden zuzurechnenden Dritten tätig wird.
  5. Das Honorar wird hinsichtlich der jeweiligen Kandidaten auch fällig wenn mehr als die in Aussicht genommene Anzahl an Kandidaten eingestellt werden oder wenn der Kandidat für eine andere als die in Aussicht genommene Position eingestellt wird.
  6. Für den Fall, dass der Kandidat für eine geringere Anzahl an Wochenstunden oder zu einem geringeren Entgelt eingestellt oder beschäftigt wird als vom Kunden im Auftrag angegeben wurde, so bemisst sich das Honorar von STIX EXPERTS GmbH dennoch zumindest nach jenem Entgelt bzw. jener Anzahl an Wochenstunden, die im Auftrag angegeben waren.

§6 Übermittlung von Abrechnungsunterlagen durch den Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, binnen längstens sieben Tagen nach Unterzeichnung oder sonstigem Zustandekommen des Vertrages mit dem Kandidaten eine Kopie des Vertrages bzw. Dienstzettels an STIX EXPERTS GmbH zu übermitteln.

§7 Vertragsbeendigung, Honorar für die Einstellung von Kandidaten nach Beendigung des Vermittlungsauftrages

  1. Sowohl der Kunde als auch STIX EXPERTS GmbH sind jederzeit zur Beendigung des Vertragsverhältnisses durch schriftliche Mitteilung (Brief oder E-Mail) berechtigt.
  2. Das vollständige Honorar für den betreffenden Kandidaten gemäß § 4 (unter Anrechnung allenfalls bereits gezahlter Teilzahlungen) gebührt STIX EXPERTS GmbH auch dann, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vermittlungsauftrages die Einstellung eines präsentierten Kandidaten erfolgt.

§8 Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Leistungsunterbrechung

  1. Alle Honorare und Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
  2. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch STIX EXPERTS GmbH ausdrücklich einverstanden.
  3. Rechnungen sind prompt und ohne Abzug fällig.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von STIX EXPERTS GmbH schriftlich anerkannt wurden.
  5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist STIX EXPERTS GmbH berechtigt, seine weiteren Leistungen aus sämtlichen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden bis zum vollständigen Erhalt aller offenen Rechnungsbeträge einzustellen und/oder die Vertragsverhältnisse zu beenden und das Honorar in gemäß § 7 Absatz (2) in Rechnung zu stellen.

§9 Schutzbestimmungen, Datenschutz

  1. Alle Kandidatenprofile sowie Ergebnisse des Auswahlverfahrens bleiben, soweit Kandidaten vom Kunden nicht eingestellt werden, im Eigentum von STIX EXPERTS GmbH. Der Kunde hat diese Informationen sowie insbesondere alle personenbezogenen Daten der Kandidaten streng vertraulich zu behandeln und diese bei Nichtgebrauch an STIX EXPERTS GmbH zurückzustellen bzw. auf Aufforderung von STIX EXPERTS GmbH nachweislich zu vernichten.
  2. Jegliche Verarbeitung von Daten durch den Kunden darf nur unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO in der jeweils gültigen Fassung, erfolgen. Eine Vervielfältigung zur Weitergabe sowie die Weitergabe an Dritte selbst ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch nach Vertragsbeendigung.
  3. STIX EXPERTS GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten, die ihm vom Kunden anvertraut wurden (zB betreffend die Mitarbeiter des Kunden oder von Personen, die sich direkt beim Kunden beworben haben), zum Zweck der Erfüllung des jeweiligen Vermittlungsauftrages zu verarbeiten. Dies gilt auch für besondere Kategorien von Daten, allfällige gesundheitsgezogenen Daten und Inhaltsdaten aus den Strafregisterbescheinigungen. Der Kunde leistet STIX EXPERTS GmbH in diesem Zusammenhang Gewähr, dass für sämtliche Verarbeitungstätigkeiten alle erforderlichen Maßnahmen und Zustimmungen, insbesondere die Zustimmung der Betroffenen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere in Bezug besonderen Kategorien von Daten, vorliegen.
  4. Der Kunde erklärt sich mit der Aufnahme seines Namens, seiner Adresse und seiner Anforderungen in die Kundendatei von STIX EXPERTS GmbH sowie mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung dieser Daten einverstanden und erklärt weiters sein Einverständnis zur telefonischen Kontaktierung sowie zur Zusendung von E-Mails und Telefaxnachrichten zum Zweck der Marketinginformation und Direktwerbung für die Produkte und Dienstleistungen von STIX EXPERTS GmbH. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Die allgemeinen Bestimmungen, wie Kundendaten vom Vermittler verarbeitet werden und welche Rechte den Kunden zustehen, sind auf der Website des Vermittlers unter der Datenschutzerklärung zu finden.
  5. Sollte ein Auskunftsbegehren eines Kandidaten bei STIX EXPERTS GmbH eingehen, welches sich auch auf die Verarbeitung der Daten des Kandidaten beim Kunden bezieht, hat der Kunde STIX EXPERTS GmbH auf Anforderung die erforderlichen Informationen bzw. Unterstützung zu gewähren damit dieses zeitgerecht beantwortet werden kann.

§10 Gewährleistung, Haftung

  1. Die Kandidatenvorschläge und die darin enthaltenen Angaben beruhen auf Auskünften und Informationen der jeweiligen Kandidaten. STIX EXPERTS GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Informationen (insbesondere für die Richtigkeit von Zeugnissen oder Dienstzeugnissen), für sonstige Informationen, welche vom Kandidaten oder von dritten erteilt wurden oder dafür, dass der Kandidat die vom Kunden gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt.
  2. Die Dienstleistungen von STIX EXPERTS GmbH entbinden den Kunden demgemäß nicht von der Prüfung der Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten für die Bedürfnisse des Kunden.
  3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit durch STIX EXPERTS GmbH ist in jedem Falle ausgeschlossen.
  4. Allfällige Ansprüche gegen STIX EXPERTS GmbH können nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber innerhalb von drei Jahren nach Übermittlung der jeweiligen Kandidatenprofile oder sonstiger Beendigung des jeweiligen Auftrags geltend gemacht werden.

§11 Sonstige Bestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz von STIX EXPERTS GmbH sachlich zuständige Gericht. STIX EXPERTS GmbH ist jedoch berechtigt, das für den Geschäftssitz oder Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
  2. Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss jener Normen, welche auf die Anwendung fremden Rechts verweisen, anwendbar.
  3. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wurde auf die Unterscheidung in weibliche und männliche Schreibweise verzichtet. Unter „Kandidat“ sind sowohl Männer als auch Frauen zu verstehen.
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